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Mallorca verdoppelt Touristensteuer: Auch Kreuzfahrtgäste sollen zahlen

Die Lieblingsinsel der Deutschen ächzt unter den Touristenmassen. Die Inselregierung will deshalb die Touristensteuer verdoppeln. Mallorca-Urlauber müssen ab 2018 wahrscheinlich tiefer in die Tasche greifen. Diese Maßnahmen treffen auch Kreuzfahrtgäste.

Mallorca gegen den Massentourismus

Als Folge der Krisen in Destinationen wie der Türkei oder Ägypten strömten in den vergangenen Jahren noch mehr Touristen nach Mallorca. Einheimische redeten aufgrund der vollen Strände, stark frequentierten Wanderwege im Tramuntana-Gebirge sowie den belebten Gassen in der Altstadt von Palma bereits von Turismofobia (Touristenphobie). Nach mächtigem Druck einiger Interessengruppen auf die Inselregierung, sieht sich diese zum Handeln gezwungen.

Touristensteuer soll verdoppelt werden

Bereits 2016 wurde eine Touristensteuer eigeführt, welche im Jahr 2018 verdoppelt werden und 120 Millionen Euro in den Haushalt spülen soll. Laut touristik aktuell soll das neue Gesetz im Januar in Kraft treten: „Bis 30. April gilt dann die Nebensaisonsteuer, die 50 Prozent der Hochsaisonsteuer beträgt.“

Auch Kreuzfahrtpassagiere sind betroffen

Da sich Passagiere von Kreuzfahrtschiffen meist nur einige Stunden im Hafen aufhalten, waren sie bisher von der Abgabe befreit. Das soll sich laut Mallorcazeitung aber bald ändern: „Neu ist, dass Kreuzfahrtpassagiere nicht mehr außen vor bleiben, auch wenn sie sich weniger als zwölf Stunden im Hafen aufhalten.“ Schiffsreisende soll in der Hauptsaison zwei Euro, in der Nebensaison ein Euro berechnet werden. Zu den Preisen kommt außerdem eine Mehrwertsteuer in Höhe von zehn Prozent hinzu.

Tarife unterscheiden sich je nach Unterkunft

Für alle anderen Urlauber bemisst sich die genaue Höhe der Abgabe nach der Art und Kategorie der Unterkunft sowie Nebensaison (November bis einschließlich April) und Hauptsaisons (Mai bis einschließlich Oktober). Laut Mallorcazeitung beträgt sie 2018 pro Person und Tag:

Kategorie Hauptsaison Nebensaison
Fünf-Sterne- und Vier-Sterne-Superior-Hotels 4 Euro 2 Euro
Vier-Sterne- und Drei-Sterne-Superior-Hotels 3 Euro 1,50 Euro
Ein- bis Drei-Sterne-Hotels 2 Euro 1 Euro
Ferienapartments (vier Schlüssel) 4 Euro 1 Euro
Ferienapartments (drei Schlüssel Superior) 3 Euro 1,50 Euro
Ferienapartments (ein bis drei Schlüssel) 2 Euro 1 Euro
An Urlauber vermietete Ferienhäuser und Fincas 2 Euro 1 Euro
Landhotels 2 Euro 1 Euro
Hostels, Pensionen und Campingplätze 1 Euro 0,50 Euro
Herbergen 1 Euro 50 Euro
Kreuzfahrtschiffe 2 Euro 1 Euro

Auch hier kommt jeweils eine Mehrwertsteuer von zehn Prozent hinzu. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von der Abgabe befreit.

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