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Das umfangreiche Mein Schiff Gesundheitskonzept

TUI Cruises hat im Zuge der Corona-Pandemie ein umfassendes Gesundheits- und Hygienekonzept entwickelt, sodass Sie auch weiterhin unbesorgt Kreuzfahrten mit der Mein Schiff Flotte unternehmen können. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Maßnahmen der Reederei vor.

Inhaltsverzeichnis

Die Mein Schiff Urlaubsgarantie

Das umfangreiche Gesundheitskonzept der Reederei umfasst zahlreiche Vorkehrungen, um COVID-19-Fällen an Bord vorzubeugen. Die ersten Maßnahmen greifen dafür bereits vor dem Beginn der Reise. Doch auch an Bord sowie an Land sorgt das Konzept für die notwendigen Hygiene- und Sicherheitsstandards.

Mit der Mein Schiff Urlaubsgarantie gewährt Ihnen die Reederei maximale Flexibilität mit einer einmaligen, kostenfreien Umbuchungsmöglichkeit bis 30 Tage vor Reisebeginn. Die Urlaubsgarantie gilt für alle Neubuchungen im PLUS- und PRO-Tarif zwischem dem 20.06. und 31.12.2022 mit Abreisen vom 01.11.2022 bis 30.04.2023. Lediglich Eventreisen sowie Buchungen im PUR-Tarif sind hiervon ausgenommen.

Vor der Mein Schiff Reise

Bereits vor Reisebeginn sorgen umfangreiche Maßnahmen für die Sicherheit der Passagiere.

Für die Gäste gilt:

  • Verpflichtender Online Check-in
  • Einmaliger COVID-19 Test vor Antritt der Reise (nur noch bei wenigen Reisen)
  • Beim Check-in: tagesaktueller Gesundheitsfragebogen
  • Je nach Zielgebiet: COVID-19 Impfnachweis vor Reiseantritt

Für die Besatzung gilt:

  • Doppelter COVID-19 Test (vor Start der Anreise zum Schiff sowie am Tag des Einstiegs)
  • Beim Check-in: tagesaktueller Gesundheitsfragebogen

Ab sofort ist der Nachweis der COVID-19 Impfung für viele Reisen mit TUI Cruises nicht mehr verpflichtend. Kurzfristige Änderungen je nach Auflagen der Fahrgebiete sind vorbehalten.

Regelung für Reisen bis 31. Januar 2023

Zwei negative COVID-19 Tests ab 4 Jahren werden vor Reisebeginn benötigt. Die Kosten für diese werden von den Reisenden getragen. Der erste Test kann als Selbsttest zu Hause durchgeführt werden, der zweite muss mit Nachweis erfolgen. Für alle Gäste ab 12 Jahren ist zusätzlich der COVID-19 Impfnachweis erforderlich für Reisen nach Asien* und für Reisen mit mehr als 4 aufeinanderfolgenden Seetagen (Ausnahme: Reisen durch den Suezkanal benötigen keinen Impfnachweis).

*Informationen zu den Test-/Impf- und Einreisebestimmungen für die Reisen „Hongkong mit Japan“ werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

Regelung für Reisen ab 1. Februar 2023

Die COVID-19 Impfpflicht gilt nur noch für Reisen nach Asien (ab 12 Jahren) und Transatlantik-Reisen (ab 18 Jahren).

Die COVID-19 Testpflicht (einmalige Testung) gilt nur noch für Asien-Reisen (ab 4 Jahren), Transatlantik-Reisen (ab 4 Jahren), Transreisen durch den Suezkanal (ab 4 Jahren) und Mittelamerika-Reisen (nur für ungeimpfte Gäste, ab 18 Jahren).

Wichtig:

  • Für Asien-Reisen wird ein Genesenennachweis nur in Verbindung mit einer einmaligen Impfung von Johnson&Johnson akzeptiert, alle anderen Impfstoffe müssen auch mit einer Genesung zweifach erfolgt sein. Bei der Reise "„Hongkong mit Japan“ gelten nur reine Impfungen.
  • Für Transatlantik-Reisen werden folgende Impfkombinationen akzeptiert: zweifache Impfung, genesen und geimpft (gültig ab dem Tag der Impfung) sowie geimpft und genesen (Gültig: ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Tests).

Während der Reise: an Bord

An Bord der Mein Schiff Flotte gilt zwar keine Maskenpflicht mehr, TUI Cruises empfiehlt zur eigenen Sicherheit jedoch weiterhin das Tragen von medizinischen Masken. Während der gesamten Reisen und zwischen einzelnen Reisen werden die Schiffe gründlich gereinigt und desinfiziert.

Himmel und Meer Suite

Himmel und Meer Suite der Mein Schiff 6

Wegfall der Maskenpflicht: Für Mein Schiff Kreuzfahrten mit Reisebeginn ab 29. Mai 2022 entfällt die Maksenpflicht (vorbehaltlich abweichender Regeln der jeweiligen Fahrtgebiete). Die Reederei empfiehlt zur eigenene Sicherheit aber dennoch das Tragen einer Maske in Innenräumen und an Orten, wo viele Menschen zusammenkommen.

Während der Reise: an Land

Auf den aktuellen Reisen finden organisierte Landausflüge statt. Die Gruppengrößen, Busauslastung und Hygienemaßnahmen wurden dafür an das Sicherheitskonzept der Reederei angepasst. In manchen Fahrtgebieten sind zudem auch Landgänge in Eigenregie innerhalb der dort geltenden Vorgaben möglich.

Rundum versorgt im Bordhospital

An Bord der Mein Schiff Flotte ist die medizinische Vorsorge aller Gäste und Besatzungsmitglieder durch das Bordhospital gesichert, das mit zusätzlichem Fachpersonal besetzt wurde. Um im Umgang mit Covid-19 schnellstmöglich reagieren zu können, wurde außerdem ein neues Frühwarnsystem mit Temperaturmessung und der vorsorglichen Kontakterfassung eingeführt. Zudem stehen an Bord Testkapazitäten zur Verfügung.

Bordhospital

Bordhospital der Mein Schiff 6

Vorgehen bei einem COVID-19-Fall

Sollte an Bord ein COVID-19-Fall auftreten, verbringt die betroffene Person in den allermeisten Fällen die notwendige Isolation in einer dafür vorgesehenen Kabine an Bord und wird von der Mein Schiff Crew versorgt und betreut. Eine Unterbringung in einer Quarantäneunterkunft an Land erfolgt nur im Einzelfall und ist abhängig von den behördlichen Anweisungen der jeweiligen Destination bzw. der medzinischen Notwendigkeit.

TUI Cruises übernimmt die Organisation für ggf. notwendige Tests an Bord, eine Quarantäneunterkunft an Land, die Betreuung im Fahrtgebiet (Betreuung vor Ort durch den medizinischen Dienstleister Medcon Team) und die Rückreise nach Hause. Für anfallende Kosten empfiehlt die Reederei den Abschluss eines umfassenden Versicherungsschutzes.



Informationen zur Impf- und Testpflicht

Im Folgenden erfahren Sie, welche Test- und Impfpflichten für Ihre Kreuzfahrt gelten [Stand 16.09.2022]. Bitte beachten Sie, dass sich diese pandemiebedingt kurzfristig ändern können. TUI Cruises weist zudem daraufhin, dass eine Nichterfüllung der Vorgaben zur Kündigung des Reisevertrags führt, sodass eine Mitreise dann nicht mehr möglich ist.

Ab sofort ist der Nachweis der COVID-19 Impfung für viele Reisen mit TUI Cruises nicht mehr verpflichtend. Kurzfristige Änderungen je nach Auflagen der Fahrgebiete sind vorbehalten.


Vorraussetzungen für die Mitreise:
  • Für bestimmte Reisen*: Gäste ab 12 Jahren (auch Genesene) benötigen einen vollständigen Impfschutz gegen COVID-19.
  • Für alle Gäste ab 4 Jahren sind vor der Reise zwei negative COVID-19 Testergebnisse erforderlich. Diese erfolgen auf eigene Kosten.

*Für welche Reisen und Zielgebiete welche Bestimmungen gelten, entnehmen Sie bitte der Auflistung oben im Beitrag unter dem Punkt "Vor der Mein Schiff Reise".

Wann besteht ein vollständiger Impfschutz? Die zweite Impfung muss bei Reisenatritt mindestens 14 Tage zurückliegen. Wer einmalig geimpft und genesen ist, kann mitreisen, insofern die CovPass App einen vollständigen Impfschutz anzeigt und dieser bis zum Reiseende gültig ist.

Welche Impfstoffe sind zugelassen? Zugelassen sind die Impfstoffe BionTech/Pfizer, AstraZeneca, Moderna und Johnson & Johnson. Auch Kreuzimpfungen sind lt. RKI gültig. Der Impfstoff Novavax wird aktuell für alle Zielgebiete außer Marokko akzeptiert.

Ab dem 1. Oktober 2022 ist in Deutschland laut Bundesgesundheitsministeriums zusätzlich eine Auffrischimpfung erforderlich, um als vollständig geimpft zu gelten. Änderungen sind vorbehalten. Für alle Reisen mit der Mein Schiff Flotte sind bis einschließlich Oktober 2022 zwei Impfungen beziehungsweise eine Impfung/plus Genesung ausreichend.


FAQs zu den Test- und Impfpflichten

  • Was muss ich bei einer indviduellen Anreise beachten?

    Die örtlichen Inzidenzwerte und behördlichen Vorgaben können sich kurzfristig verändern. Bei steigenden Fallzahlen oder einer veränderten Risikobewertung kann ein Voraufenthalt möglicherweise auch zum Ausschluss von der Mitreise an Bord führen. Damit Ihrer Auszeit auf dem Meer nichts im Wege steht, rät TUI Cruises dringend, den individuellen Aufenthalt vor Ort erst im Anschluss an Ihre Kreuzfahrt zu planen. Beachten Sie außerdem die individuellen Einreisevorschriften und Testvorgaben des Auswärtigen Amtes.

  • Was gilt für Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete?

    Seit dem 3. März gelten lt. dem RKI keine Staaten/Regionen mehr als Hochrisikogebiete. Somit entfällt eine Einreiseanmeldung aus unseren derzeitigen Zielgebieten für alle deutschen Gäste. Die Einstufung von Risikogebieten kann sich weiterhin kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Reisebeginn tagesaktuell auf der Seite vom RKI.

  • Was gibt es bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten?

    Seit dem 1. Juni 2022 benötigen Einreisende keinen Impf-/Genesenen- oder Testnachweis mehr, sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt. Hier gelten nach wie vor die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen. Je nach Destination kann ein negatives Testergebnis behördlich für individuell abreisende oder geimpfte bzw. genesene Gäste vorgeschrieben werden. Weitere Informationen erhalten Sie an Bord.

    Weitere Informationen rund um die Coronavirus-Einreiseverordnung (Nachweis- und ggf. Anmelde- und Quarantänepflicht) finden Sie vorab beim Bundesministerium für Gesundheit und dem Auswärtigen Amt. Alle nötigen Informationen für Ihre Rückreise nach Deutschland erhalten Sie außerdem rechtzeitig mit Ihrer Abreiseinformation an Bord.

    Sollte Ihre Rückreise nicht in Deutschland enden, erkundigen Sie sich bitte auch über die Einreisebestimmungen Ihres Rückreiselandes.

  • Welche Impfstoffe sind zugelassen?

    Zugelassen sind die Impfstoffe Comirnaty/BionTech/Pfizer/Spikevax/Moderna (mRNA) sowie Janssen/Johnson & Johnson/Vaxzevria von AstraZeneca (Vector) und Novavax // Covaxin/BBV152 (Bharat Biotech) //Covilo (Sinopharm) // CoronaVac (Sinovac). Kreuzimpfungen sind laut RKI gültig.


Quelle: Reiseinformationen von TUI Cruises

Bilder: © TUI Cruises

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Samstag: 10 - 15 Uhr
(außer Feiertage)


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* (Mein Schiff Premium-Inklusivleistungen): Im Reisepreis enthalten sind ganztägig in den meisten Bars und Restaurants ein vielfältiges kulinarisches Angebot und Markengetränke sowie Zutritt zum Bereich SPA & Sport, Entertainment und Kinderbetreuung.
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