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Die Kids und Teens bei der Aufführung ihrer Show Glow
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  • Neuigkeiten

Mein Schiff Patisserie, Kids-Theatershow und News aus dem Reiserecht

Diese Woche lesen Sie über die Patisserie der Mein Schiff 5 , die Ferienerlebnisse der Kids und Teens an Bord der Mein Schiff 3  sowie aktuelle Neuigkeiten zum Thema Reiserecht.

Mein Schiff 5: Patisserie

Sie lieben Süßes und bekommen von Pralinen, Kuchen, Torten und Gebäck nicht genug? Dann sollten Sie der Patisserie auf der Mein Schiff 5  unbedingt einen Besuch abstatten.

Mein Schiff 3: Kids & Teens Theatershow

In dieser Woche berichteten Alexa (14 Jahre) und Nicolas (15 Jahre) von dem spannenden Ferienprogramm an Bord der Mein Schiff 3 . Die Kids und Teens selbst wurden zu Tänzern, Choreografen, Regisseuren, Kostümbildern und Textern und haben ihre eigene Show zum Thema „Licht“ erschaffen. Die Aufführung von „Glow – die Magie des Lichtes“ fand am 8. August 2016 im Theater statt. Bei der Show ging es um den Reiter des Lichts, der auch der Finsternis einen Besuch abstatten musste. Zu Michael Jacksons Lied „Thriller“, schlüpften die jungen Darsteller in die Rollen von Zombies, zeigten einen beeindruckenden Tanz sowie akrobatische Kunststücke. Die Passagiere waren von der Show begeistert und alle Kids und Teens hatten sowohl bei der Vorbereitung als auch der Aufführung ihrer Show sehr viel Spaß.

Reiserecht: Upgrade als Reisemangel

Die Unterbringung in eine andere Kabine kann auf einem Kreuzfahrtschiff einen Reisemangel darstellen. Das gilt auch für ein Upgrade in eine deutlich teurere Kabine oder Suite – wie das Amtsgericht Rostock jetzt entschied. Die Klägerin hatte aufgrund der ihr bekannten Seekrankheit eine Balkonkabine mit Meerblick gebucht. Sie wurde jedoch in einer 2.410 Euro teureren Suite im vorderen Teil des Schiffes untergebracht. Was für Viele Grund zur Freude wäre, gefiel der Frau gar nicht: Sie litt während der ganzen Kreuzfahrt unter der Seekrankheit. Sie verklagte die Reederei deshalb auf eine Minderung des Reisepreises um 40 Prozent sowie mindestens 1.000 Euro Schmerzensgeld. Da Passagieren eigentlich die vertraglich zugesicherten Kabinen zustehen, gab das Gericht der Klägerin teilweise recht und hielt eine Minderung des Reisepreises um 10 Prozent für angemessen, wie Spiegel Online berichtet.

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