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Mein Schiff Stornierung: Diese Gebühren kommen auf Reisende zu

Wenn Sie Ihre Kreuzfahrt nicht antreten können, müssen Sie Ihre Reise stornieren. Dabei wird in den AGBs von TUI Cruises zwischen einem vollständigen Reiserücktritt sowie einer Teilstornierung unterschieden. Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem gebuchten Preismodell und dem Zeitpunkt, zu dem die Stornierung erfolgt. Mehr dazu lesen Sie im Folgenden. Zudem informieren wir Sie über die gesonderten Bedingungen im Hinblick auf die Corona-Pandemie.

Inhaltsverzeichnis


Mein Schiff Kreuzfahrt stornieren

Kunden können jederzeit vor Reisebeginn von der Kreuzfahrt zurücktreten, allerdings steigen die Stornierungsgebühren, je näher die Reise rückt. TUI Cruises empfiehlt, die Reiserücktritterklärung schriftlich an die Reederei oder das zuständige Reisebüro zu senden. Gründe für die Stornierung müssen hierbei nicht angegeben werden. Die Stornierung wird an dem Tag wirksam, an dem die Erklärung bei der Hamburger Reederei eintrifft.

Wenn Sie noch mehr rund um das Thema Kreuzfahrten wissen möchten, legen wir Ihnen unseren EURESAreisen YouTube-Kanal ans Herz. Dort finden Sie neben unserem News-Format auch informative Videos zu unseren Reederei-Partnern, Reiseberichte sowie Tipps & Tricks.



Stornierung: Diese Kosten fallen an

Die Stornierungskosten entnehmen Sie den folgenden Tabellen. Die Höhe hängt nicht nur von dem Zeitpunkt der Stornierung, sondern auch vom gebuchten Preismodell ab:

Stornostaffel Kreuzfahrt

Stornierungszeitpunkt PRO PLUS PUR
Bis 50 Tage vor Reisebeginn 25 % 30 % 35 %
Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30 % 40 % 45 %
Vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn 40 % 50 % 60 %
Vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn 60 % 70 % 80 %
Ab dem 16. Tag vor Reisebeginn 80 % 85 % 90 %
Bei Nichterscheinen am Tag des Reisebeginns 95 % 95 % 95 %

Stornostaffel An- und Abreisepaket

Für die An- und Abreise gilt unabhängig vom gebuchten Tarif folgende gesonderte pauschale Entschädigung. Die Prozentangabe gilt pro Person und bezieht sich auf den Preis des An- und Abreisepakets. Eine Teilstornierung des An- und/oder Abreisepakets allein ist nicht möglich.

Stornierungszeitpunkt Stornierungskosten
Bis 50 Tage vor Reisebeginn 30 %
Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 40 %
Vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn 50 %
Vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn 70 %
Ab dem 16. Tag vor Reisebeginn 85 %
Bei Nichterscheinen am Tag des Reisebeginns 95 %

Teilstornierungen eines Reiseteilnehmers

Manchmal kommt es vor, dass nur ein vollzahlender Reiseteilnehmer die Kreuzfahrt stornieren möchte. Hat dieser eine Kabine mit Zweibettbelegung gebucht und der verbleibende Reiseteilnehmer nutzt diese nun als Einzelkabine, stehen TUI Cruises die Stornokosten laut der obigen Tabelle, mindestens jedoch eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 Prozent des anteiligen Reisepreises zu.

Dies gilt auch in dem Fall, dass ein vollzahlender Reiseteilnehmer aus einer Kabine mit gebuchter Mehrbettbelegung teilstorniert, wenn dadurch die für eine Dreier- oder Viererbelegung vorgesehene Kabine durch eine geringere Personenanzahl genutzt wird.

Wir empfehlen: Treten Sie die Reise nach Möglichkeit mit einer Ersatzperson an. Eine Namensänderung ist oft günstiger, als eine Teilstornierung.



Sonderfall Coronavirus

Aufgrund der Corona-Pandemie musste TUI Cruises viele Kreuzfahrten absagen. Gäste, die von einer Reiseabsage betroffen sind, erhalten ein Mein Schiff Reiseguthaben über die Höhe der bereits geleisteten Zahlung. Das Guthaben kann wie ein Zahlungsmittel für künftig stattfindende Mein Schiff Kreuzfahrten eingesetzt werden. Alternativ ist auch eine Auszahlung der Anzahlungen beziehungsweise Mein Schiff Reiseguthaben möglich.

Möchten Sie Ihre gebuchte Reise aufgrund der aktuellen Lage nicht antreten, diese wurde seitens der Reederei jedoch nicht abgesagt, fallen wie gewohnt Stornierungsgebühren an.

In unserem Beitrag zu den aktuellen Reiseinformationen halten wir Sie stets über Mein Schiff Reiseabsagen und Kompensationsmöglichkeiten auf dem Laufenden.



Reiserücktrittversicherung schützt vor hohen Stornokosten

Um hohe Stornokosten zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor der Reise eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen. Im Fall der Fälle übernimmt diese die anfallenden Kosten. Versichert werden mit der Reiseversicherung der Hanse Merkur die folgenden Ereignisse:

  • unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
  • Impfunverträglichkeit
  • Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes
  • betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500,– EUR) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung
  • unerwartete gerichtliche Ladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
  • Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden
  • unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person

Bilder: © TUI Cruises

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