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Reisebeschränkungen bei TUI Cruises

Vielleicht haben Sie schonmal gehört, dass ein Reisender seine Kreuzfahrt nicht antreten durfte. Was Sie unbedingt beachten müssen und unter welchen Bedingungen TUI Cruises Ihnen die Mitfahrt verweigern kann, erfahren Sie im Folgenden.

Rücktritt und Kündigung durch TUI Cruises

Laut den AGB darf TUI Cruises in einigen Fällen vor Beginn der Reise vom Reisevertrag mit den Kreuzfahrt-Gästen zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Um welche Fälle es sich dabei genau handelt, haben wir für Sie zusammengestellt.

Der Kapitän hat das letzte Wort

Da der Kapitän die Verantwortung für die Sicherheit aller Passagiere an Bord trägt, entscheidet er, ob ein Gast mitfahren darf oder nicht. Gründe für einen möglichen Ausschluss sind:

  • Reisende(r) ohne (benötigte) Begleitung an Bord:
    Wann jemand eine Begleitung für eine Mein Schiff Reise benötigt, legt TUI Cruises nicht fest. Allerdings liegt die Entscheidung, ob jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht ohne Begleitperson in See stechen darf, beim Kapitän des Kreuzfahrtschiffes. Anders ist der Fall bei Minderjährigen, worauf wir später noch eingehen werden.
  • Reiseuntauglichkeit bedingt durch den geistigen oder körperlichen Zustand
    Der geistige oder körperliche Zustand kann zur Reiseuntauglichkeit führen. Insbesondere dann, wenn der Gast damit eine Gefahr für andere Passagiere oder sogar für sich selbst darstellt. Eine genaue Beschreibung des Zustandes mit Symptomen wird in den Reisebedingungen nicht genannt. Bei Zweifeln gilt hier: Sprechen Sie lieber vor dem Urlaub mit Ihrem Arzt und lassen Sie Ihre Reisetauglichkeit bescheinigen.

In den beiden eben genannten Fällen kann der Kunde von TUI Cruises von der Reise ausgeschlossen werden. Der Zeitpunkt spielt dabei keine Rolle. So kann jemand auch nach Betreten des Schiffes wieder an Land gebracht werden. Der Gast muss den Reisepreis in diesem Fall dennoch bezahlen und es können zusätzlich Kosten für die Rückreise entstehen.

Spezielle Reisebeschränkungen

Anders handhabt TUI Cruises den Umgang mit werdenden Müttern, Säuglingen und Minderjährigen. Die folgenden Beschränkungen betreffen weniger den geistigen, als den allgemeinen Zustand und schließen damit diese Gruppen von vornherein aus. Falls Sie auf eine bestimmte medizinische Versorgung angewiesen sind, müssen Sie vorab mit TUI Cruises klären, ob eine Mitfahrt möglich ist. Welche Geräte Sie mitnehmen dürfen, erfahren Sie gleich.

Schwangere und Säuglinge

Säuglinge dürfen nur an Bord, wenn sie bei Reiseantritt mindestens das Alter von sechs Monaten erreicht haben. Bei Reisen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen müssen die kleinsten Mein Schiff Gäste bei der Einschiffung mindestens zwölf Monate alt sein. Der Grund hierfür ist, dass die Bord-Krankenhäuser nicht darauf ausgelegt sind, Babys und Kleinkinder im Notfall zu behandeln.

Minderjährige

Kinder unter 18 Jahre dürfen ohne gesetzlichen Vertreter, beziehungsweise die Eltern nicht alleine mitreisen. Falls Sie zum Beispiel mit Ihrem Patenkind eine Kreuzfahrt machen wollen, ist das möglich, sofern die Eltern eine Einverständniserklärung unterzeichnet haben. Diese sollte zusätzlich zu der deutschen Version in Englisch vorliegen und eventuell noch in weiteren Sprachen. Nähere Informationen dazu können Sie den Einreisebestimmungen der jeweiligen Reiseziele entnehmen.

Mitnahme medizinischer Geräte

Wie im Flugzeug gibt es auf Kreuzfahrtschiffen auch Gegenstände, die Sie nicht mitnehmen dürfen. So sind neben Waffen, Rauschmitteln und anderen gefährlichen Gegenständen auch einige medizinische Geräte an Bord untersagt. Bei der Mein Schiff Flotte dürfen zum Beispiel Dialysen aus hygienischen Gründen nicht durchgeführt werden.

Hier hingegen ist die Mitnahme von Schlafapnoe-, Inhalations- und Beatmungsgeräten sowie Sauerstoffkonzentratoren, die mit Umgebungsluft arbeiten, erlaubt. Für den sicheren Betrieb müssen diese eine Frequenz von 50 bis 60 Hertz aufweisen, da die Stromversorgung eines Schiffes keine gleichbleibende Qualität des Netzstroms gewährleisten kann. Das Gerät sollte also vor Reiseantritt überprüft werden. Beachten Sie auch, dass die Bordhospitäler nicht für Sauerstofftherapien ausgelegt und ausgerüstet sind.

Grundsätzlich gilt: Sie tragen die Verantwortung für sich und Ihre Schutzbefohlenen. Das heißt, Sie kümmern sich selbst um den Transport medizinischer Geräte und deren korrekte Funktionsweise. Sind Sie sich unsicher, sollten Sie frühzeitig in Ihrem Reisebüro oder bei TUI Cruises nachfragen. Wenn Sie diese Dinge bei Ihrer nächsten Kreuzfahrt beachten, steht Ihrem Traumurlaub mit TUI Cruises nichts im Weg.



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